Allgemeines
Eine Rehabilitationsmaßnahme (kurz: Reha) wird notwendig, wenn
der Erhalt der beruflichen Leistungsfähigkeit gefährdet ist
oder Aussichten bestehen, eine zunächst erloschene
Arbeits-/Berufsfähigkeit durch eine Reha wieder herzustellen.
Ziel ist in diesem Zusammenhang auch, die oft vielfältigen
Funktionseinschränkungen bei akuten Erkrankungen und/oder
chronischen Krank-
heiten zu lindern oder zu beseitigen.
Sie können eine ambulante oder stationäre Reha oder eine
stationäre Vorsorgeleistung grund-
sätzlich erst nach Ablauf
von vier Jahren seit der letzten durchgeführten Maßnahme
erneut beantragen. Eine frühere Wiederholung ist nur
möglich, wenn es aus gesundheitlichen Gründen dringend
erforderlich ist. Für ambulante Vorsorgeleistungen gilt ein
Wiederholungsintervall von drei Jahren. Die AHB unterliegt keinen
zeitlichen Beschränkungen, hier besteht ein gesetzlicher Anspruch
bei entsprechenden Erkrankungen unabhängig vom Zeitpunkt der
letzten Reha. Eine private Reha ist natürlich jederzeit möglich.
Wie stelle ich einen Antrag?
1. Sie gehen zu Ihrem Hausarzt und bitten um ein Attest für eine
Reha. Er muss die Notwendigkeit für den Kostenträger
schriftlich begründen. Geben Sie gleich Ihren Klinikwunsch an.
2. Um die Bewilligung des für Sie zuständigen Kostenträgers (siehe Tabelle unten) für eine stationäre, teilstationäre oder ambulante Reha zu erhalten, müssen Sie zunächst selbst einen Antrag stellen. Diesem Antrag fügen Sie das ärztliche Gutachten bei, das die medizinische Notwendigkeit der Reha bestätigt. Geben Sie auch hier Ihren Klinikwunsch an.
3. Sollte Ihr Antrag vom Kostenträger abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
4. Mit der "Kostenzusage" wenden Sie sich bitte an unsere Klinik (Patientenaufnahme), damit wir mit Ihnen den Termin für den Antritt der Reha abstimmen können. Bitten Sie Ihren einweisenden Arzt, Ihnen wichtige Befunde für die Reha mitzugeben oder uns zu schicken.
Hat Ihr Arzt Ihnen ambulante physiotherapeutische Leistungen empfohlen und Ihnen dafür ein Rezept ausgestellt, können Sie diese Behandlungen auch in einigen unserer Kliniken in Anspruch nehmen. Gern bieten wir Ihnen zusätzlich Unterkunft und Verpflegung an.
In unseren Kliniken sind auch sogenannte ambulante Badekuren möglich. Wenn Ihre Krankenkasse Ihnen diese bewilligt hat, kann Ihnen ein Badearzt in Graal-Müritz die geeigneten Anwendungen verordnen, die Sie dann in unserer Reha-Klinik in Anspruch nehmen können. Im Zuge einer Badekur können Sie ebenfalls in unserer Klinik Unterkunft und Verpflegung buchen. Grundsätzlich ist die gemeinsame Unterbringung mit einer Begleitperson möglich.
Spezielle Information für die ambulante orthopädische
Rehabilitation
Je nach Art Ihrer Erkrankung oder Verletzung ist für Ihre
Genesung entweder eine krankengym-
nastische Behandlung notwendig, eine
EAP (Erweiterte Ambulante Physiotherapie) oder eine AOTR (Ambulante
Orthopädisch-Traumatologische Rehabilitation). Ob Sie eine
EAP/AOTR oder eine Krankengymnastik benötigen, wird Ihr Arzt mit
Ihnen besprechen. Für die EAP/AOTR ist eine
Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arztes mitzubringen, für die
Krankengymnastik ein Rezept.
Mit Ihren Fragen können Sie Sich
jederzeit an die jeweilige Fachklinik wenden. Dort werden Sie
umfassend beraten.
Welche Kosten trage ich?
Wurde Ihnen von Ihrer Krankenkasse eine stationäre Reha bewilligt, übernimmt
sie sämtliche Behandlungskosten sowie die Unterbringung und Verpflegung in der Klinik. Ihr
Eigenanteil beträgt lediglich 10,- Euro pro Tag. Bei einer AHB ist die Zahlung der Eigenbeteiligung
auf maximal 28 Kalendertage pro Jahr bei Anrechnung des
Krankenhausaufenthaltes begrenzt.
Die Eigenbeteiligung entfällt,
wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt, d. h. Geringverdiener,
Arbeitslosenhilfe-, Krankengeld- und Sozialhilfeempfänger etc.
können sich per Antrag von der Zuzahlung befreien lassen oder
eine Zuzahlungsminderung beantragen. Bitte wenden Sie sich an Ihren
Kostenträger.
Natürlich können Sie auch eine private mehrwöchige Heilmaßnahme in unseren Fachkliniken durchführen bzw. unsere verkürzten Angebote nutzen. Wenn Sie mit ihrem Partner anreisen möchten, besteht die Möglichkeit zur Unterbringung von Begleitpersonen.
Welcher Kostenträger
übernimmt die Kosten meiner Reha?
Sie können jederzeit auf eigene Kosten eine Behandlung in
Anspruch nehmen. Die meisten Versicherten haben einen Anspruch auf
vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten. Innerhalb
des deutschen Sozialversicherungssystems ist genau festgelegt, welcher
Sozialleistungsträger für welchen Patienten die Kosten
trägt bzw. bezuschusst:
Zuständiger Sozialleistungsträger | |
Sie sind krankenversichert bzw. Rentner? | Ihre Krankenkasse |
Sie sind rentenversichert bzw. waren es eine Zeit lang? |
Ihre Rentenversicherung |
Sie sind weder kranken- noch rentenversichert, gelten aber nach dem Sozialhilfegesetz als bedürftig? | das Sozialamt |
Sie hatten einen Arbeits- oder Wegeunfall? | Ihr Unfallversicherungsträger oder Ihre Berufsgenossenschaft |
Sie sind Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigter oder Gewaltopfer? | das Versorgungsamt |
Sie sind Angehöriger des öffentlichen Dienstes? |
die Beihilfestelle (soweit kein anderer Anspruch besteht) |
Weitere Sozialleistungsträger können sein: Jugendamt, Wohlfahrtsverbände, Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Familienverband, Landschaftsverbände