Qualitätssicherung in der Deutschen Rentenversicherung
Qualitätssicherung in der Praxis der medizinischen Rehabilitation (Qualitätssicherungsreport)
Beginnend im Jahre 1994 hat die Rentenversicherung ein umfassendes Qualitätssicherungsprogramm für die stationäre medizinische Rehabilitation eingeführt, für das in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten und Rehabilitationsexperten neue Instrumente und Verfahren der Qualitätssicherung entwickelt wurden. Inzwischen ist dieses Qualitätssicherungsprogramm flächendeckend in die Routine der Rehabilitation integriert. Das Qualitätssicherungsprogramm dient der Sicherung einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen aber zugleich auch ökonomisch-rationellen Versorgung der Versicherten.
Wichtigste Ziele der Qualitätssicherung sind:
Übergeordnetes Gesamtziel ist die Optimierung der Rehabilitation, die durch die Anregung eines qualitätsorientierten Wettbewerbs mittels systematischer Einrichtungsvergleiche erreicht werden soll, wie auch im § 20 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) gefordert.
Zur Anwendung kommen einheitliche Erhebungsinstrumente, die klinikvergleichende Auswertungen auf den Ebenen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ermöglichen.
Ausführliche Informationen zum Verfahren und den eingesetzten Instrumenten können auf der Seite www.deutsche-rentenversicherung-bund.de abgerufen werden.