Die Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus zu Ihrem Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität.
Unsere nachfolgenden Regelungen sind aus den aktuellen gesetzlichen Vorgaben der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, den Auflagen der Landesbehörden und des Robert-Koch-Instituts abgeleitet. Sie dienen Ihrem gesundheitlichen Schutz und müssen von Ihnen und Ihrer Begleitperson eingehalten werden.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern schreibt vor, dass wir nur Patientinnen und Patienten zur stationären Reha-Maßnahme aufnehmen dürfen, sofern diese einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48h sein darf, vorlegen können. Sofern Sie mit einer Begleitperson anreisen, |
Die Nationale Teststrategie SARS-CoV-2 vom 16.12.2020 sowie das aktuelle SARS-CoV2-Testkonzept MV regeln eindeutig die Kostenübernahme bei Testung (PCR und PoC) auf SARS-CoV-2 bei asymptomatischen Personen. Danach haben asymptomatische Personen vor Aufnahme einer stationären Reha-Maßnahme einen Anspruch auf Testung von SARS-CoV-2 zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse.
Es kann sein, dass es im Vorfeld Ihrer Anreise oder während Ihres Aufenthaltes zu Änderungen unserer nachfolgenden Regelungen kommen kann:
Es ist notwendig, dass Sie und mögliche Begleitpersonen bei Anreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48h sein darf, vorlegen müssen.
Sollten Sie im Vorfeld Ihrer Anreise diesen Test nicht durchführen können, werden wir Sie und Ihre mögliche Begleitperson vor Ort direkt testen. Bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses (bis zu 24 h) werden Sie und Ihre mögliche Begleitperson in Ihrem Zimmer bleiben müssen und werden dort versorgt. Ein Verlassen des Zimmers ist nicht möglich. Nach Vorlage des negativen Testergebnisses beginnt dann Ihre Maßnahme.
Das Gesundheitsamt empfiehlt, dass Sie im Vorfeld Ihrer Anreise, auch Ihre sofortige außerplanmäßige Heimreise mitplanen, da Sie im Falle einer Corona-Erkrankung die Klinik umgehend verlassen müssen und für Ihre Heimreise keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis nutzen dürfen.
Aufgrund der ständigen Veränderungen im Corona Verlauf besteht die Möglichkeit oder Notwendigkeit von Anpassungen unsererseits in der Durchführung der Maßnahmen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und erwarten gerne Ihre Anmeldung.
Bleiben Sie gesund
Die Klinikleitung
Das AKG Reha-Zentrum umfasst die Fachklinik für Orthopädie, die Fachklinik für Kardiologie sowie die Fachklinik für Atemwegskrankheiten und Allergien. Unser vielfältiges diagnostisches und therapeutisches Leistungsspektrum bietet Ihnen eine indikationsgerechte Behandlung im Rahmen einer
- Anschlussheilbehandlungen (AHB)
- stationäre, teilstationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen
- stationäre, teilstationäre und ambulante Vorsorgemaßnahmen
- medizinisch beruflich orientierte Rehabilitationen (MBOR)
Zu den Fachkliniken:
Für die Fachkliniken besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V.
Ein Aufenthalt in unseren Fachkliniken ist beihilfefähig nach § 7 Absatz 4 BhV.
Patientenanmeldung:
Telefon: 038206 83010
E-Mail: anmeldung-fachkliniken@akg-rehazentrum.de
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen
und erholsamen Aufenthalt.
AKG Reha-Zentrum Fachkliniken für Orthopädie, Kardiologie, Atemwegskrankheiten und Allergien Rostocker Straße 1 18181 Ostseeheilbad Graal-Müritz Fax: 038206 83999
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Chefärztin Orthopädie: Chefarzt Kardiologie: Chefärztin Atemwegskrankheiten und Allergien: |