Aktuelle Informationen
Die Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus zum Schutz von Ihnen, Ihren Kindern und unseren Mitarbeitern hat für uns oberste Priorität.
Zum gesundheitlichen Schutz ist es auch notwendig, dass wir die Auflagen der Behörden und des Robert Koch-Instituts berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang ist es nötig, Verhaltensregeln anzupassen und auf eine Einhaltung dieser von unseren großen und kleinen Patientinnen und Patienten sowie den Begleitkindern zu achten.
Da die Einhaltung von Verhaltensregeln bei Kleinkindern besonders problematisch ist, führen wir derzeit keine Maßnahmen für Kinder unter 3 Jahren durch. Auch Begleitkinder müssen somit mindestens 3 Jahre alt sein. Wir überprüfen regelmäßig die Bedingungen, können aber derzeit leider nicht sagen, wann wir die Altersbegrenzung für anreisende Kinder herabsetzen werden.
Gern können Sie uns Ihre Bewilligung zukommen lassen, auch wenn Ihr Kind unter 3 Jahren ist. Eine Terminbestätigung würde jedoch derzeit nicht erfolgen können. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern schreibt vor, dass wir nur Patientinnen und Patienten zur stationären Vorsorgemaßnahme aufnehmen dürfen, sofern diese einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48h sein darf, vorlegen können. Somit müssen auch Ihre Begleitkinder einen negativen PCR-Test vorlegen. |
Die Nationale Teststrategie SARS-CoV-2 vom 16.12.2020 sowie das aktuelle SARS-CoV2-Testkonzept MV regeln eindeutig die Kostenübernahme bei Testung (PCR und PoC) auf SARS-CoV-2 bei asymptomatischen Personen. Danach haben asymptomatische Personen vor Aufnahme einer stationären Vorsorgemaßnahme einen Anspruch auf Testung von SARS-CoV-2 zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse.
Es kann sein, dass es im Vorfeld Ihrer Anreise oder während Ihres Aufenthaltes zu Änderungen unserer nachfolgenden Regelungen kommen kann:
Aufgrund der ständigen Veränderungen im Corona Verlauf besteht die Möglichkeit oder Notwendigkeit von Anpassungen unsererseits in der Durchführung der Maßnahmen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und erwarten gerne Ihre Anmeldung.
Bleiben Sie gesund
Die Klinikleitung
Herzlich Willkommen in der Mutter-Kind-Klinik Schwarzheide
im Ostseeheilbad Graal-Müritz !
Sonne, Wind, Meer und Wald - genießen Sie die gemeinsame Heilbehandlung mit Ihrem Kind an unserer wunderschönen Ostseeküste!
Hier empfängt Sie ein reizarmes Meeresklima mit feuchter jodhaltiger Luft, frei von Verunreinigungen und allergieauslösenden Stoffen. In Kombination mit dem Meerwasser, das zu den natürlichen Heilwässern zählt, wird Ihr Immunsystem gestärkt, Stoffwechsel und Durchblutung angeregt und die Rekonvaleszenz angeregt.
Für die Fachkliniken besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V.
Ein Aufenthalt in unserer Mutter-Kind-Klinik Schwarzheide ist beihilfefähig nach § 7 Absatz 4 BhV.
Patientenanmeldung:
Telefon: 038206 89010
E-Mail: anmeldung-schwarzheide@akg-rehazentrum.de
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt.
AKG Mutter-Kind-Klinik Schwarzheide Zur Seebrücke 20 18181 Ostseeheilbad Graal-Müritz Fax: 038206 87099
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